atacta.Premium B2B SaaS (DACH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B2B-Vertragsbedingungen für die Nutzung der Atacta Gutschein-Infrastruktur. Stand: 25.02.2026.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Pixeldepartment UG (haftungsbeschränkt), Große Diesdorfer Str. 23/24, 39108 Magdeburg, Deutschland (nachfolgend "Atacta").

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung von Software und zugehörigen Leistungen von Atacta.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Atacta ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der cloudbasierten Atacta Gutschein-Infrastruktur (SaaS) inklusive der im Angebot vereinbarten Funktionen und Betriebsleistungen.

Je nach gebuchtem Paket umfasst der Leistungsumfang insbesondere:

  • White-Label-Bereitstellung (einschließlich Domain-/CNAME-Setup),
  • Gutschein- und Einlöseprozesse für Mehrzweck-Wertgutscheine,
  • Rollen- und Rechtefunktionen sowie Basis-Audit-Funktionalitäten,
  • API-/Webhook-Schnittstellen gemäß Leistungsbeschreibung.

Beratungs-, Implementierungs-, Customizing- oder Migrationsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 3 Vertragsschluss und Angebotsunterlagen

Angebote von Atacta sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden (z. B. in Textform oder über eine elektronische Bestätigung) zustande.

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind in folgender Reihenfolge: individuelles Angebot, Leistungsbeschreibung, diese AGB.

§ 4 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Support

Atacta stellt die vertraglich vereinbarten Leistungen ab dem im Angebot genannten Termin bereit.

Verfügbarkeiten, Wartungsfenster, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten richten sich nach dem gebuchten Paket sowie ggf. ergänzend vereinbarten SLA-Regelungen.

Geplante Wartungen werden, soweit möglich, vorab angekündigt. Notfallwartungen dürfen auch kurzfristig erfolgen, wenn dies für Sicherheit oder Stabilität erforderlich ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wirkt bei der Leistungserbringung angemessen mit und stellt insbesondere sicher:

  • vollständige und zutreffende Angaben im Onboarding,
  • rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Zugänge, Inhalte und Freigaben,
  • ordnungsgemäße Nutzung der bereitgestellten Benutzerkonten,
  • unverzügliche Meldung erkannter Störungen oder Sicherheitsvorfälle.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten von Atacta.

§ 6 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Für die Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke.

Eine Überlassung an Dritte, Unterlizenzierung, Dekompilierung oder sonstige Bearbeitung über die gesetzlich zulässigen Fälle hinaus ist unzulässig.

Der Kunde bleibt für die von ihm eingestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Entgelte (insbesondere Setup-Fee, laufende Gebühren, optionale Zusatzleistungen), jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Laufende Entgelte sind monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Einmalige Setup-Leistungen sind mit Vertragsschluss bzw. gemäß Angebot fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Atacta berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und nach vorheriger Ankündigung Leistungen angemessen einzuschränken, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 9 Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts für Software-as-a-Service, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.

Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form zu melden. Atacta erhält eine angemessene Frist zur Prüfung und Nacherfüllung.

Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelrechte.

§ 10 Haftung

Atacta haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Atacta.

§ 11 Freistellung

Der Kunde stellt Atacta von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten oder rechtswidriger Nutzung der Leistungen durch den Kunden beruhen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

Soweit Atacta personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung auf atacta.de.

§ 13 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, Dauer und voraussichtliche Auswirkungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Magdeburg.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.